Der Unterricht findet 1 x wöchentlich statt immer zur gleichen Uhrzeit am gleichen Wochentag, außer in den Schulferien und an den Feiertagen des Landes Berlin.
Das entspricht im Schnitt ziemlich genau 3 Terminen pro Monat.
Der Einfachheit halber wird jeden Monat das Honorar von 3 Terminen in Form eines Dauerauftrags überwiesen, egal ob im besagtem Monat null (z.B. August) oder 5 (z.B. März) Termine angefallen sind.
Kündigungen sind zu jedem Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zulässig außer zu Ende Juni und zu Ende Juli.
Wird ein Termin von meiner Seite aus abgesagt, gebe ich ihn natürlich nach.
Termine, die vom Schüler abgesagt werden, muss ich nicht nachgeben.
Allerdings werde ich das – je nach Situation – auf Basis von Kulanz oftmals doch machen. Sprich, es besteht von Schülerseite aus kein Anspruch darauf, aber ich schau, was sich machen lässt.
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